Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 · Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Offerten und Aufträge von ZL Räumungen (Zekjiri Logistik) gegenüber Privatpersonen und Unternehmen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
2 · Offerte
Besichtigung und Offerte sind kostenlos und unverbindlich. Räumung und Transport werden in der Offerte fest beziffert. Die Entsorgungsgebühren richten sich nach dem effektiven Gewicht, das erst bei der Abgabe feststeht; sie werden in der Offerte als eigene Position ausgewiesen und nach Beleg der Abgabestelle abgerechnet. Zeigt sich vor Ort ein wesentlich grösserer Umfang als angegeben, besprechen wir das vor Arbeitsbeginn mit Ihnen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken.
3 · Termin und Zugang
Termine werden gemeinsam vereinbart. Sie sorgen dafür, dass wir zum vereinbarten Zeitpunkt Zugang zum Objekt haben. Können wir wegen fehlendem Zugang nicht arbeiten, stellen wir den entstandenen Aufwand in Rechnung.
4 · Wertgegenstände und Dokumente
Wertsachen, Bargeld und wichtige Dokumente sind vor Beginn der Räumung vollständig zu entfernen. Eine Durchsicht des Räumguts auf solche Gegenstände ist nicht Bestandteil unserer Leistung; das Räumgut wird vollständig der Entsorgung zugeführt. Für Gegenstände, die bei Arbeitsbeginn im Objekt verbleiben, können wir keine Haftung übernehmen.
5 · Entsorgung
Das Räumgut wird einer zugelassenen Entsorgungsstelle zugeführt, Sonderabfall gesondert der dafür vorgesehenen. Auf Wunsch erhalten Sie einen Entsorgungsnachweis. Sonderabfälle, die bei der Offerte nicht bekannt waren, werden nach Aufwand separat abgerechnet.
6 · Räumgut und Entsorgung
Mit der Räumung geht das Räumgut in unser Eigentum über und wird fachgerecht entsorgt. Eine Verwertung findet nicht statt; ein allfälliger Restwert einzelner Gegenstände wird nicht an den Räumungspreis angerechnet. Was Sie behalten möchten, teilen Sie uns vor Arbeitsbeginn mit — wir stellen es beiseite.
7 · Versicherung und Mängel
Unsere Arbeiten sind haftpflichtversichert. Beanstandungen melden Sie bitte unverzüglich nach der Ausführung, damit wir nachbessern können. Für Schäden, die auf unsachgemässe Angaben zurückgehen, haften wir nicht.
8 · Absage
Sagen Sie einen vereinbarten Termin weniger als 48 Stunden vorher ab, stellen wir die bereits entstandenen Kosten in Rechnung.
9 · Zahlung
Rechnungen sind innert 10 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an.
10 · Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz von Zekjiri Logistik. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Stand: 24.08.2026